Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
Jahresabschluss und Lagebericht Ihrer Gesellschaft sind entscheidende Grundlagen für vielfältige Entscheidungen. Nicht nur für Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer, sondern auch für Ihre Mitarbeiter, Ihre Kontrollgremien, Ihre Banken, Ihre Versicherer, Ihre Kunden und Lieferanten. Kern unserer gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung ist es daher, ein sicheres Prüfungsurteil über die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Rechnungslegung für Sie und alle weiteren Adressaten zu liefern. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 316 ff. HGB.
In den letzten 25 Jahren haben wir eine Vielzahl von Jahresabschlussprüfungen durchgeführt. Dabei haben wir Erfahrungen gesammelt insbesondere bei Prüfungen von Produktions- und Handelsgesellschaften, öffentlichen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.
Bei unserer Jahresabschlussprüfung verfolgen wir einen individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten und gewissenhaft durchdachten Prüfungsansatz. Alle unsere Jahresabschlussprüfungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Verlautbarungen und Regelungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Im Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Bericht über unsere Prüfungsergebnisse sowie, wenn keine wesentlichen Einwendungen vorliegen, einen Bestätigungsvermerk. Darin bestätigen wir, dass Ihr Jahresabschluss und Ihre Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihr Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage Ihres Unternehmens erweckt. Danach vermitteln Jahresabschluss und Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Der Bestätigungsvermerk findet natürlich auch Eingang in unseren umfangreichen Prüfungsbericht.
Sie haben konkrete Fragen?