Keine Panik, wenn der Fiskus vor der Tür steht
Betriebsprüfungen & Abwehrberatung
Unsere umfassende Tätigkeit für Sie beschränkt sich bei Bedarf nicht nur auf Ihre steueroptimierte Unternehmensberatung und die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, sondern wir sind auch für Sie da, wenn sich das Finanzamt oder andere Behörden zu einer Prüfung anmelden. Wir begleiten Sie von der Prüfungsanordnung bis hin zur Schlussbesprechung mit der Finanzverwaltung.
Während der Dauer der Betriebsprüfung stehen wir Ihnen bei auftretenden Fragen hilfreich zur Seite
und setzen uns für Sie ein, um eventuelle Prüfungsfeststellungen der Finanzverwaltung zu entkräften.
Unsere langjährige Erfahrung aus vielen hundert Betriebsprüfungen zeigt, dass es in manchen Situationen angezeigt ist, mit dem Prüfer einen Kompromiss zu suchen, man in anderen Situationen manchmal unnachgiebig sein muss. In jedem Fall entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie zur Verhandlungsführung.
Wir prüfen die im Anschluss an eine Betriebsprüfung ergehenden Steuerbescheide und beraten Sie bei fehlerhaften Bescheiden über das weitere Vorgehen.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Steuerforderungen und führen für Sie gegebenenfalls die erforderlichen Einspruch- und/oder Klageverfahren durch.
Unsere Dienstleistungen für Sie im Bereich Betriebsprüfung und Abwehrberatung:
in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten
- Klageverfahren vor dem BFH
- Steuerstrafverfahren
Bevor Sie in Panik verfallen - Kontaktieren Sie uns!
Sie haben konkrete Fragen?