Sonderprüfungen

Neben den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen haben wir Erfahrung und Kompetenz in weiteren Prüfungen, die der Gesetzgeber – in der Regel zum Vertrauens- und Gläubigerschutz – vorschreibt, z.B.:

  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
  • Gründungs- und Sacheinlageprüfungen,
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
  • Mittelverwendungsprüfung im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (z.B. EU-Förderprogramme,
    Programme das SAB etc.), Public-Private-Partnership-Prüfungen.

 

 

 

"Zu wissen, was man weiß und zu wissen, was man

tut, das ist Wissen!"

Konfuzius