Sonderprüfungen
Neben den gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen haben wir Erfahrung und Kompetenz in weiteren Prüfungen, die der Gesetzgeber – in der Regel zum Vertrauens- und Gläubigerschutz – vorschreibt, z.B.:
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV),
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen,
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
- Mittelverwendungsprüfung im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (z.B. EU-Förderprogramme,
Programme das SAB etc.), Public-Private-Partnership-Prüfungen.
"Zu wissen, was man weiß und zu wissen, was man
tut, das ist Wissen!"
Konfuzius