Pflicht- und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen

Ein Grundpfeiler unserer Kanzlei sind die gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen. Wir setzen dazu eine moderne, EDV-gestützte Prüfungssoftware ein und verwenden unseren risikoorientier­ten, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfungsansatz. Unser Prüfungsansatz basiert auf den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen.

Unser Testat genießt eine hohe Anerkennung. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden weiteren Vorteilen:

  • Wir führen die Prüfung in enger Abstimmung mit Ihnen durch.
  • Wir bieten Ihnen regelmäßig  konstante Prüfungsteams.
  • Unsere Prüfer vor Ort verfügen nicht nur über handelsrechtliche, sondern auch über steuerrecht­liche Kompetenz und Erfahrungen.
  • Die Durchführung der Prüfungen ist für Sie jederzeit transparent, unsere Prüfungsergebnisse werden wir mit Ihnen laufend besprechen – damit wissen Sie immer, woran Sie sind.
  • Wir beraten und begleiten Sie das ganze Jahr über und halten Sie über die Entwicklung in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht auf dem Laufenden. Damit wird vermieden, dass Sie zum Jahresende oder zum Prüfungszeitpunkt unliebsame Überraschungen erleben.
  • Sie haben nur einen Ansprechpartner, der auch den Kontakt zu den anderen Disziplinen Steuer- und Rechtsberatung hält.
  • Die Jahresabschlussprüfung führen wir effizient und strukturiert aus, damit ist gewährleistet, dass die Prüfung vor Ort in Ihrem Unternehmen sich auf das erforderliche Maß beschränkt.

 

"Zu wissen, was man weiß und zu wissen, was man

tut, das ist Wissen!"

Konfuzius