Pflicht- und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen
Ein Grundpfeiler unserer Kanzlei sind die gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen. Wir setzen dazu eine moderne, EDV-gestützte Prüfungssoftware ein und verwenden unseren risikoorientierten, individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmten Prüfungsansatz. Unser Prüfungsansatz basiert auf den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen.
Unser Testat genießt eine hohe Anerkennung. Darüber hinaus profitieren Sie von folgenden weiteren Vorteilen:
- Wir führen die Prüfung in enger Abstimmung mit Ihnen durch.
- Wir bieten Ihnen regelmäßig konstante Prüfungsteams.
- Unsere Prüfer vor Ort verfügen nicht nur über handelsrechtliche, sondern auch über steuerrechtliche Kompetenz und Erfahrungen.
- Die Durchführung der Prüfungen ist für Sie jederzeit transparent, unsere Prüfungsergebnisse werden wir mit Ihnen laufend besprechen – damit wissen Sie immer, woran Sie sind.
- Wir beraten und begleiten Sie das ganze Jahr über und halten Sie über die Entwicklung in Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht auf dem Laufenden. Damit wird vermieden, dass Sie zum Jahresende oder zum Prüfungszeitpunkt unliebsame Überraschungen erleben.
- Sie haben nur einen Ansprechpartner, der auch den Kontakt zu den anderen Disziplinen Steuer- und Rechtsberatung hält.
- Die Jahresabschlussprüfung führen wir effizient und strukturiert aus, damit ist gewährleistet, dass die Prüfung vor Ort in Ihrem Unternehmen sich auf das erforderliche Maß beschränkt.
"Zu wissen, was man weiß und zu wissen, was man
tut, das ist Wissen!"
Konfuzius