Strafverteidigung
Wir verteidigen Sie gegen sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit Wirtschaftsdelikten, insbesondere bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung, der Begehung von Insolvenzstraftaten und sämtlichen hiermit zusammenhängenden Straftaten.
Auch im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen oder der Erstellung einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung stehen wir Ihnen vorausschauend und beratend zur Seite.
Die Bereitschaft der Steuerpflichtigen, die geltenden Steuergesetze zu achten und die sich hieraus ergebenden steuerlichen Pflichten zu erfüllen (Tax Compliance) beherrscht die öffentliche Diskussion nicht nur in Deutschland. Die Finanzverwaltung versucht, durch ein konsequentes Risikomanagement und die systematische Strafverfolgung ein gesetzeskonformes Handeln des Steuerzahlers zu erreichen. Mithilfe der elektronischen Steuerprüfung in Unternehmen durch die GDPdU und durch das INSIKA-System bei Kassen und Taxametern sollen Fälle der Hinterziehung von Steuern aufgedeckt werden. Leider geraten hierdurch auch immer wieder ehrliche Steuerzahler in den Fokus der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden und sehen sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt.
Im Rahmen der Verteidigung von Steuerpflichtigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ist die Kenntnis von den Prüfungs- und Kontrollmechanismen der Finanzverwaltung damit neben einer fundierten Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung für eine effiziente Strafverteidigung unabdingbar. Durch unsere laufende steuerberatende Tätigkeit sind uns die Prozeßabläufe der Finanzverwaltung hinreichend bekannt, so dass wir eine strategische Strafverteidigung für unsere Mandanten durchführen können und in vielen Fällen strafrechtliche Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren abschließend beseitigen können.
"Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du!"
Mahatma Gandhi